Affiliate Marketing

Partnerprogramme im Internet.
Mit Links Geld verdienen.

Das Internet hat die Welt des Marketings revolutioniert. Neben neuen Methoden und Kanälen, sorgte das World Wide Web aber auch für die Wiederbelebung bekannter Konzepte. Dazu zählt unter anderem das Affiliate Marketing, bei dem es sich prinzipiell um ein provisionsbasiertes Partnerprogramm handelt. Doch wie genau funktioniert das Affiliate Marketing? Und welche rechtlichen Vorgaben gilt es dabei zu beachten?

Was ist Affiliate Marketing?
Beim Affiliate Marketing handelt es sich um eine Methode aus dem Bereich des Online Marketings. Unternehmen setzen dabei auf Partner – auf Englisch „affiliates“ –, welche für die Produkte oder Seiten werben und dafür entsprechende Verlinkungen in ihre Online Auftritte einbauen. Dabei kann es sich um klassische Links oder auch Banner-Werbung handeln.

Folgt der Nutzer diesem Link bzw. tut er auf der entsprechenden Zielseite etwas Bestimmtes – wie etwa den Kauf eines Produktes oder die Anforderung von Informationsmaterial – erhält der Affiliate dafür eine Provision. Dabei lassen sich grundsätzlich folgende Modelle beim Affiliate Marketing unterscheiden:

● Cost-per-Click (CPC)
● Cost-per-Lead (CPL)
● Cost-per-Sale (CPS)

Bei Cost-per-Click erhält der Webseitenbetreiber bereits für den Klick auf das Werbemittel – also dem Banner oder den Link – eine Provision. Wohingegen bei Cost-per-Lead die Kontaktaufnahme mit dem Kunden bzw. die Aufnahme seiner Daten erfolgen muss. Wird die Provision erst fällig, wenn ein Verkauf stattfindet, sprechen Experten von Cost-per-Sale.

Um zu erkennen, von welchem Affiliate der Nutzer auf die jeweilige Website gelenkt wurde, werden die Links mithilfe von individuellen Codes gekennzeichnet. Dadurch lässt sich gewährleisten, dass auch die richtige Person die Provision für die Vermittlung erhält.

Geld verdienen mit fremden Inhalten – was zuerst unseriös klingen mag, hat sich als lukrative Nische im World-Wide-Web etabliert. Die Online Marketing Agentur DeSight Studio unterstützt im Bereich Affiliate Marketing.

Rechtlichen Rahmenbedingungen beim Affiliate Marketing
Der Gesetzgeber klassifiziert den Einbau von Affiliate-Links auf einer Website oder in den sozialen Netzwerken als eine Form der Werbung. Gemäß § 5a Abs. 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) muss der Zweck dieser Links oder Banner für die Verbraucher eindeutig zu erkennen sein.

Die für den Inhalt verantwortlichen Personen müssen daher eine Trennung von redaktionellen und werbenden Inhalten sicherstellen. Möglich ist dies durch Begriffe wie „Werbung“ und „Anzeige“. Im Gegensatz dazu gelten Hinweise in englischer Sprache – wie etwa „ad“, „sponsored“ oder „promotion“ – in Deutschland als nicht eindeutig genug. Denn hierbei lässt sich nicht gewährleisten, dass auch jeder Nutzer die Bedeutung hinter diesen Begriffen kennt.

Fehlt ein eindeutiger Hinweis auf Werbung, kann dies weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Denn gemäß Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) kann in einem solchen Fall eine Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Vor allem Influencern drohen seit einigen Monaten vermehrt Abmahnungen wegen dem Fehlen entsprechender Werbehinweise. Allerdings werden dabei meist deutlich geringere Bußgelder verhängt.

Weiterführende Informationen zu den verschiedensten Aspekten des Urheberrechts, mögliche Strafen für Influencer und den gesetzlichen Vorgaben beim Affiliate Marketing finden Sie auf dem Ratgeberportal urheberrecht.de.

Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Dieser Gastbeitrag wurde vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. erstellt und durch die DeSight Studio GmbH veröffentlicht. Der BvDR e.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen anwalt.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.