Mmmh, Cookies

Die EU liebt das EuGH-Urteil.
Den Usern schmeckt’s nicht so.

Wie viele andere Entscheidungen des EuGH nimmt auch dieses Urteil rund um die Nutzung von Website-Cookies einige Jahre in Anspruch – was nicht bedeutet, dass die Internetnutzung für die User dadurch einfacher würde. Aber der Reihe nach: Bisher gab es eine in Deutschland praktizierte Cookie-Richtlinie, die seit dem Jahr 2009 die ePrivacy-Richtlinie 2002/58/EG ergänzt.

2017 allerdings wurde durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen den deutschen Gewinnspielanbieter „Planet49“ um Rechtshilfe von europäischer Ebene ersucht. Es ging dabei um ein Gewinnspiel, bei dem personenbezogene Daten verarbeitet wurden. Ein Hinweistext (er war nicht vorab als Zustimmung angekreuzt) erklärte die Verarbeitung der Personendaten zu Werbezwecken, ein weiterer Hinweistext (er war bereits vorab als Zustimmung angekreuzt) informierte über die Webanalysedienste rund um das Nutzer- und Surfverhalten. Nun musste geklärt werden, ob das vor-angekreuzte Kästchen einen Verstoß darstellte.

So gut wie niemand sagt „Ja“
Wir machen es kurz: das EuGH-Urteil hat für Deutschland weitreichende Folgen. Cookies und ähnliche Trackingmethoden dürfen – ohne aktive Einwilligung, also Opt-In – nicht mehr für das Online-Marketing angewendet werden. Der Kunde müsste davor erst aktiv seine Einwilligung geben, also von sich aus jedem Cookie und Tracking-Tool, das auf der Seite zum Einsatz kommt, zustimmen. Untersuchungen haben gezeigt (und wir selbst kennen es aus der Praxis), dass User eher genervt alle Hinweis-Banner mit einem kurzen „Nein“ schnell wegklicken. Für das Online-Marketing bedeutet das quasi den Tod!

Noch rechtliche Unsicherheit
Die Online-Branche arbeitet selbstverständlich an verschiedenen Lösungsansätzen. Eine Möglichkeit besteht darin, die Hinweis-Banner so zu formulieren und gestalten, dass die User den Sinn (und vor allem ihren Vorteil) im Akzeptieren von Cookies verstehen. Schließlich geht es darum, die UX (User-Experience) z.B. durch schnelles Einloggen, Ausfüllen von Schreibfeldern und automatische Aufrufen bereits gefüllter Warenkörbe zu optimieren. Tests haben tatsächlich ergeben, dass die Gestaltung und Platzierung solcher Banner Einfluss auf das Zustimmungs-Verhalten gibt. Der Wermutstropfen dabei ist: noch ist nicht geklärt, ob solche individuellen Lösungen rechtlich überhaupt zulässig sind.

Das EuGH-Urteil hat für Deutschland weitreichende Folgen – Für das Online-Marketing bedeutet das quasi den Tod!

Eigentlich ist es allen egal
So löblich die Bemühungen des EuGH rund um die „informationelle Integrität des Endgeräts“ sowie Sicherheit personenbezogener Daten auch ist – die korrekte Umsetzung solcher Regeln macht das Internet (so wie wir es bisher kennen) so gut wie unbenutzbar. Ein spannendes Detail am Rande: So ungern viele User als Zustimmung alle Cookie-Kästchen in Hinweisbanner aktivieren würden, so sehr würden sie die Vorteile der Cookie-Nutzung für das Surfen z.B. in Online-Shops für sich nutzen wollen. Oder anders gesagt, niemand will Häkchen setzen, alle wollen wie bisher unverzüglich los-surfen.

Automatische Zustimmungen
Genau dafür gibt es praktische Online-Lösungen, die unmittelbar über die führenden Browser (Firefox und Chrome – die Links finden Sie unten auf dieser Seite) genutzt werden können. Mittels Add-Ons können nämlich gratis Browser-Erweiterungen gesetzt werden, die sämtliche „Warnungen“ und Hinweis-Banner verschwinden lassen. Als Online-Agentur empfehlen wir unseren Unternehmenskunden, den Endverbrauchern genau solche „Workarounds“ aktiv anzubieten. Darüber hinaus ist es wesentlich, den Usern zu kommunizieren, dass Cookies selbst nichts Schlechtes oder Schädliches sind – im Gegenteil: sie sind dafür verantwortlich, dass die User bei jedem Besuch der Website oder des Online-Shops wie bewährte Stammkunden behandelt werden. Eine solche Bevorzugung schmeckt schlussendlich jedem.

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DeSight Studio GmbH  |  Wolfgang Zdimal

Dieser Beitrag wurde vom Journalisten und Berufstexter Wolfgang Zdimal im Auftrag der DeSight Studio GmbH verfasst und durch die DeSight Studio GmbH veröffentlicht. Wolfgang Zdimal, welcher seine Geschäfte von Wien, Österreich aus steuert, weist mehr als 20 Jahre Berufserfahrung auf und schreibt unteranderem für die Wirtschaftskammer Österreich, die BAWAG P.S.K. Bank oder eben für die DeSight Studio GmbH.