Lizenzfreie Bilder

Bilddatenbanken und Agenturen.
Was es zu beachten gibt!

Im Internet existieren diverse Bilddatenbanken, die Fotos für jeden zur freien Verwendung anbieten. Da allerdings auch im Netz die Urheberrechte zu beachten sind, müssen für die Nutzung der Bilder häufig Lizenzverträge gegen Bezahlung einer Gebühr abgeschlossen werden. Gleichzeitig existieren sogenannte lizenzfreie Bilder. Was genau ist das und wo dürfen lizenzfreie Fotos verwendet werden?

Bilddatenbanken und Agenturen bieten sogenannte Stockfotografien an. Das bedeutet, dass die Produktion der Bilder auf Vorrat erfolgt. Auf diese Weise kann jeder das vorrätige Foto zur eigenen Verwendung erwerben. Allerdings erhält er dabei stets nur die eingeschränkten Nutzungsrechte – egal ob es sich um lizenzfreie oder lizenzpflichtige Werke handelt.

Damen mit Headset, perfekte „Teamfotos“ und freigestellte Tiere – die Wahl der richtigen Bilder verläuft gerne ins Niemandsland. DeSight Studio hält fest, was es zu beachten gibt und wo man fündig wird.

Die zwei Lizenzmodelle
Ob man sich beim Erwerb von Fotos aus Datenbanken für die lizenzfreie oder die lizenzpflichtige Variante entscheidet, ist vor allem von der geplanten Verwertung abhängig. Bei lizenzpflichtigen Bildern wird gegen eine festgelegte Gebühr das eingeschränkte Nutzungsrecht erworben. Dabei wird also eine zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkung für die Verwertung vorgenommen. Hat der Verbraucher etwa einen Lizenzvertrag für ein Bild über ein Jahr geschlossen, ist eine Verwendung nach Ablauf dieses Jahres nicht mehr gestattet, und es muss ein neuer Vertrag geschlossen werden. Meistens handelt es sich hierbei um Standardlizenzen, welche außerdem eine Verwendung der Bilder in den sozialen Netzwerken kategorisch ausschließen.

Von diesem Modell wird die erweiterte Lizenz unterschieden. Die lizenzfreien Bilder meinen dabei eine nahezu uneingeschränkte Nutzung nach dem Erwerb der jeweiligen Rechte. Auch hier ist es zunächst notwendig, einen Lizenzvertrag abzuschließen. Nach einer einmalig anfallenden Nutzungsgebühr können die Bilder aber zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt und somit künftig lizenzfrei verwertet werden. Auf diese Weise ist eine Verwendung der Fotos innerhalb der sozialen Netzwerke ebenfalls möglich.

Kosten für lizenzfreie Bilder
Dass es sich bei lizenzfreien Bildern gleichzeitig um gebührenfreie Bilder handelt, ist ein weitverbreiteter Irrtum. Vielmehr ist mit dem Begriff gemeint, dass nach dem ersten gebührenpflichtigen Erwerb einer Standardlizenz keine anschließenden Gebühren mehr für das Foto anfallen.

Aufgrund des Urheberrechts ist es stets notwendig, eine Lizenz bzw. die Erlaubnis des Urhebers vor der Verbreitung eines Werkes einzuholen. Wer hierfür keine Gebühr entrichten möchte, muss nach „lizenzgebührenfreien“ Bildern Ausschau halten, sprich nach solchen, für die eine kostenlose Lizenz angeboten wird.

Abmahnung bei Urheberrechtsverstoß
Wer ein Foto ohne den vorherigen Erwerb der Nutzungsrechte sowie ohne Erlaubnis des Urhebers zu eigenen Zwecken verwendet, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Die Folge ist zunächst eine Abmahnung, wodurch ein gerichtlicher Prozess vermieden werden soll. Allerdings können im Zuge der Abmahnung weitere Ansprüche vonseiten des Geschädigten gestellt werden, wie zum Beispiel ein Anspruch auf Schadensersatz. Sollten dem Urheber aufgrund des Verstoßes Einnahmen entgangen sein, muss der Rechtsverletzer ihn entsprechend entschädigen. Dies kann unter Umständen sehr teuer werden.

Mehr Informationen zu lizenzfreien Bildern finden Sie hier.

Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Dieser Gastbeitrag wurde vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. erstellt und durch die DeSight Studio GmbH veröffentlicht. Der BvDR e.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen anwalt.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.