Product Placement

Wissenswertes zur Rechstlage.
Werbepraxis im Online Marketing.

Die Digitalisierung und das Internet haben im Marketing-Bereich viel geändert. Zum einen musste durch eine rasante Diversifizierung im Medienangebot die Verbreitung von Werbung umgedacht werden. Zum anderen haben Konsumenten die Möglichkeit erhalten, Werbung gezielt zu umgehen. Ein Lösungsansatz, wie er von Influencern und Content-Kreierern verfolgt wird, ist das Product Placement. Erfahren Sie hier Wissenswertes zur Rechtslage in Deutschland in Bezug auf die Werbepraxis im Online Marketing.

Produktplatzierung ist natürlich keine Neuheit. Ob in den James-Bond-Filmen der 60er oder den ersten Musikvideos der 80er Jahre – wer gut hinschaut, entdeckt überall sorgfältig platzierte Markenprodukte. Diese, so hoffen die Hersteller, sollen durch Product Placement mit beliebten Figuren der Popkultur in Verbindung gebracht werden. Als Gegenleistung erhalten Filmemacher und Künstler in der Regel Bezahlung.

An diesem Prinzip hat sich im Grunde nichts geändert. Nur sind anzugtragende Filmhelden langsam aber sicher Influencern verschiedenster Couleur gewichen, die in sozialen Netzwerken junge Menschen bestimmter Alters- und Interessensgruppen um sich scharen, die nur darauf warten, das neueste Produkt ihres Idols selbst auszuprobieren. Ein Traum für jede Marketingabteilung.

Falsches oder missverständliches Product Placement kann schnell zur Kostenfalle werden – deshalb ist es wichtig, optimal beraten zu werden – DeSight Studio in seiner Rolle als Werbeagentur zeigt, worauf es ankommt.

Werbung muss als solche gekennzeichnet sein
Dabei sind einige Regelungen zu beachten, wenn Abmahnungen und negative Presse vermieden werden sollen. Orientierung liefert hier der Rundfunkstaatsvertrag (RStV), welcher für das Fernsehprogramm und anderweitig produzierten Rundfunk gilt. Hier müssen Produktplatzierungen, ebenso wie andere Werbeblöcke, zu Beginn und Ende des Formats als solche kenntlich gemacht werden. Zusätzlich gilt ein Verbot für Werbung in Sendeformaten für Kinder, in Nachrichtensendungen, Dokumentationen und Gottesdienstübertragungen.

Auch für Product Placement im Online-Marketing gilt also, dass betroffene Inhalte gekennzeichnet werden müssen, um eine Abmahnung zu vermeiden.Von Influencern häufig verwendete Plattformen wie YouTube bieten eigene Features an, durch die ein Video als Werbeinhalt kenntlich gemacht werden kann. Influencer können sich beim Plattformbetreiber erkundigen, ob eine solche Option besteht. Wenn nicht, kann durch eine Meldung wie „Das folgende Video wird durch Produktplatzierungen unterstützt“ auf das Product Placement hingewiesen werden. Für die Plattform Twitter empfehlen einige Landesmedienanstalten den Hashtag #Werbung zur Kennzeichnung.

Wer nicht kennzeichnet riskiert Schleichwerbung
Je nachdem, ob es sich bei den betroffenen Influencern um Blogger, Streamer oder Anbieter regelmäßiger, als Rundfunk verstandener Angebote handelt, sind unterschiedliche Institutionen für die Kontrolle der Kennzeichnungspflicht zuständig, wie zum Beispiel die Landesmedienanstalten. Darüber hinaus können aber auch Mitbewerber, Verbraucherschutzvereine oder Wettbewerbsverbände Verstöße melden.Verbände und Medienanstalten nehmen Influencer und damit das lange ignorierte Online-Marketing in den letzten Jahren verstärkt ins Visier.

Vorbereiten und Abmahnungen vermeiden
Wenn Ihre Firma Werbekampagnen mit Influencern plant oder bereits unternimmt, dann stellen Sie sicher, dass die Beiträge plattformübergreifend ausreichend gekennzeichnet sind. Vereine und Landesmedienanstalten sind gute Ansprechpartner, wenn Sie sich fragen, wie die Kennzeichnung ausfallen soll.

Bei weiteren Fragen zum Thema Product Placement hilft www.urheberrecht.de

Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Dieser Gastbeitrag wurde vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. erstellt und durch die DeSight Studio GmbH veröffentlicht. Der BvDR e.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen anwalt.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.