Domainrecht

Fehler vermeiden.
Kauf. Registrierung.

Wer eine eigene Webseite einrichten möchte, benötigt in jedem Fall einen geeigneten Namen für seine Domain. Dieser sollte nicht nur gut zum eigenen Produkt passen, sondern auch potenzielle Kunden neugierig machen sowie im Suchmaschinenranking gut abschneiden. Bei der Wahl der Domain können Webseitenbetreiber allerdings auch in einige rechtliche Fallen tappen. Welche Fehler beim Kauf oder der Registrierung von Domains unbedingt zu vermeiden sind und wer bei Domainrechtsverletzungen haftet, lesen Sie hier.

Absolutes No-Go: Markennamen in der Domain
Markennamen direkt in der Domain zu verwenden ist vor allem für Onlineshops interessant. Denn wer etwa Sportschuhe von Adidas verkauft, kann sicherer und schneller potenzielle Kunden auf seine Website locken, wenn dies direkt anhand einer Domain wie „adidas-schuhe-und-mehr.de“ erkennbar ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Verwendung eines fremden Markennamens immer nur nach Genehmigung des Rechteinhabers gestattet ist.

Wer ohne solch eine Erlaubnis dennoch die Marke in seiner Domain verwendet, riskiert eine Abmahnung, gefolgt von einem teuren Gerichtsverfahren. Der Streitwert beläuft sich dabei meist auf mindestens 50.000 Euro. Besonders kleine Firmen kann dieser Fehler bei der Domainwahl schon früh in den Ruin treiben. Auch von Namen von Prominenten, Zeitschriften, Filmen, Computersoftware sowie Behörden und staatlichen Einrichtungen ist daher Abstand zu nehmen.

Der Kauf der richtigen Domain kann schwierig sein – entweder ist der gewünschte Name bereits vergeben oder es gibt Probleme bei der Registrierung – Domains von DeSight Studio sind einfach, unkompliziert und sicher.

Unzulässiger Trick: Tippfehler
Ein gern verwendeter Trick, um mehr Besucher für die eigene Seite zu gewinnen, ist das Einbauen absichtlicher Tippfehler in den Namen einer bekannten und häufig gesuchten Domain. Die Inhaber dieser „falschen“ Webadresse hoffen, dass sich die Kunden, die auf der Suche nach der anderen Seite sind, vertippen und somit ihre eigene Homepage entdecken und interessant finden. Doch auch hierbei können dem Domaininhaber Abmahnungen aufgrund von Markenrechtsverletzungen drohen, sobald der Trick auffliegt.

Rechtsverletzung begangen: Wer muss haften?
Das Wichtigste vorweg: Bei einer Rechtsverletzung innerhalb des Domainnamens haftet stets der Domaininhaber. Wer eine Domain kauft und registrieren lässt, erhält eine Eintragung als neuer Domaininhaber bei der DENIC. Um eine Abmahnung aufgrund einer begangenen Rechtsverletzung zuzustellen, kann die haftende Person dort erfragt werden. Handelt es sich beim Domaininhaber auch gleichzeitig um den Betreiber der Webseite, gibt es keine Diskussion bzgl. der Haftung.

Ein Problem besteht aber beispielsweise dann, wenn der Inhaber der Domain selbst keine Inhalte anbietet. Dies ist zum Beispiel bei Betreibern eines Filehosters, also eines Online-Datenspeicherdienstes, der Fall. In Einzelfällen entscheidet dann das Gericht über die Haftungspflicht.

Mithaften für andere: Störerhaftung
Gegebenenfalls kann es auch vorkommen, dass der Domaininhaber für die Rechtsverletzung anderer haften muss. Dabei handelt es sich um die sogenannte Störerhaftung. Kann dem Inhaber der Domain nachgewiesen werden, dass er seine Prüf- und Kontrollpflichten vernachlässigt hat oder aber dass er sogar Kenntnis über die Rechtsverletzung besaß, wird dieser als Störer bezeichnet und ebenfalls belangt.

Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Dieser Gastbeitrag wurde vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. erstellt und durch die DeSight Studio GmbH veröffentlicht. Der BvDR e.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen anwalt.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.