Datenschutz Social Media

Tipps und Infos.
Was sagt das Gesetz?

Soziale Netzwerke stehen immer wieder in der Kritik, denn im Internet ist es leicht, die Bestimmungen zu Schleichwerbung, Datenschutz und Co. zu umgehen. Facebook etwa ist schon lange als „Datenkrake“ verschrien und seit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung bereits mehrfach angeklagt worden. Was User zum Schutz ihrer persönlichen Informationen in den Social-Media-Einstellungen beachten sollten und wie sich die aktuelle Gesetzeslage gestaltet, lesen Sie hier.

Überlegungen bei der Anmeldung: Welchen Zweck verfolge ich mit Social Media?
Wer sich dazu entscheidet, ein Profil in einem sozialen Netzwerk, wie Facebook, Instagram, Twitter oder Snapchat, anzulegen, sollte den Anmeldeprozess sorgfältig und in Ruhe durchführen. Später – nach der bereits erfolgten Veröffentlichung von Beiträgen – ist es oftmals schwieriger, den Überblick darüber zu behalten, wer welchen Post sehen kann.

Um seine eigene Identität besser zu schützen, ist es bei der Registrierung zunächst ratsam, eine gesonderte E-Mail-Adresse für die Verwendung in sozialen Netzwerken anzulegen. Auch der Profilname sollte lieber aus einem Pseudonym bestehen als aus dem richtigen Namen im Ausweisdokument. Zudem ist es bei jeder Einstellung wichtig zu überlegen, welcher Zweck mit der Anmeldung verfolgt werden soll. Handelt es sich um einen privaten Account, etwa zum Kontaktieren von Freunden, oder um eine geschäftliche Selbstdarstellung? In ersterem Fall sollten so wenige Menschen wie möglich die eigenen Beiträge sehen können, während für ein Geschäftsprofil öffentliche Posts sinnvoll sind.

Das Thema Datenschutz und Sicherheit betrifft wahrscheinlich die großen Plattformen wie Facebook und Co. am meisten – DeSight Studio unterstützt Unternehmen dabei, datenschutzkonform zu handeln und zu agieren.

Privatsphäre-Einstellungen: Wie kann ich selbst meine Daten schützen?
Besonders genau sollten die Einstellungen zur Privatsphäre, wie sie bei Facebook heißen, durchgelesen werden. Die folgenden Aspekte sind vor allem für die private Nutzung von Social-Media-Profilen relevant:

Anzeige in Suchmaschinen
Wer seinen eigenen Namen googelt, findet schnell heraus, ob sein Social-Media-Account in Suchmaschinen als Treffer angezeigt wird. Um seine Privatsphäre zu schützen, kann dies mit den richtigen Einstellungen verhindert werden.

Kontaktdaten verstecken
Bei der Anmeldung ist es notwendig, seine Kontaktdaten im Profil anzugeben. Dabei können Sie jedoch die Sichtbarkeit für andere User einschränken.

Sichtbarkeit von Inhalten
Für jede Art von Inhalten können verschiedene Veröffentlichungsmöglichkeiten ausgewählt werden. Ob für Profilbilder, Beiträge oder die eigenen Freunde – Sie können entscheiden, ob alle, keiner oder nur bestimmte Personen Zugriff auf diese Informationen erhalten.

Richtlinien zum Datenschutz: Was sagt das Gesetz?
In Deutschland gelten bezüglich der Datensicherheit zwei maßgebende Gesetzgebungen: das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie richten sich auch an die sozialen Netzwerke, sobald diese Informationen von EU-Bürgern verarbeiten. Über die korrekte Anwendung der Gesetze vonseiten der Social-Media-Plattformen lässt sich allerdings streiten.

So gibt es etwa die Vorgabe zur Datenschutzerklärung, in der der Nutzer der Erhebung seiner Daten widersprechen darf. Das Kopplungsverbot besagt zusätzlich, dass das Zustandekommen eines Vertrages nicht an die Zustimmung in die Datenverarbeitung gebunden sein darf. Dennoch führt ein Widerspruch in sozialen Netzwerken zu einer Löschung des jeweiligen Accounts. Solche und andere Gegebenheiten sind der Grund dafür, dass Facebook immer wieder rechtlich angegriffen wird.

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Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Dieser Gastbeitrag wurde vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. erstellt und durch die DeSight Studio GmbH veröffentlicht. Der BvDR e.V. ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen anwalt.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.