EU Urheberrechtsreform

Dürfen die das?
Filter vs. kein Upload.

So verrückt und seltsam die Entstehungsgeschichte rund um die Inhalte und das Zustandekommen der neuen EU-Urheberrechtsreform auch anmutet, so ernst muss man ihr Konsequenzen und die Auswirkungen auf unsere alltägliche Nutzung des Internets (so wie wir es jetzt kennen) nehmen. Deshalb starten wir direkt in die wichtigsten inhaltlichen Punkte, um zu verstehen, warum die praktische Umsetzung entweder von Anfang an zum Scheitern verurteilt sein wird, oder extrem tief in unseren digitalen Alltag eingreift.

Funktionieren des Marktes
149 Seiten stark ist das Dokument, das die EU-Richtlinie zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ das Urheberrecht (im Allgemeinen) an die digitalen Entwicklungen europaweit anpassen und grenzübergreifend harmonisieren möchte. Am 26. März war es dann soweit und die Reform wurde offiziell beschlossen und auf den Weg geschickt. Sie enthält unter anderem „Vorschriften zu Ausnahmen und Beschränkungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte und zur Erleichterung der Lizenzvergabe sowie Vorschriften, mit denen das Ziel verfolgt wird, das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes für die Verwertung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen sicherzustellen“.

Blick in die Kristallkugel
In der Praxis verfolgt diese Richtlinie – insbesondere die Artikel 11 (jetzt: 15) und 13 (jetzt: 17) einen klaren Zweck: Internet-Giganten wie Youtube, Facebook, Instagram, Google und viele andere marktbeherrschende Unternehmen an der kurzen Leine zu halten. Amtlich gesprochen, zählt dazu jeder Dienst, „bei dem der Hauptzweck bzw. einer der Hauptzwecke darin besteht, eine große Menge an von seinen Nutzern hochgeladenen, urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zu speichern und der Öffentlichkeit Zugang hierzu zu verschaffen, wobei dieser Anbieter diese Inhalte organisiert und zum Zwecke der Gewinnerzielung bewirbt“. In der Praxis bedeutet dies, dass die Portale künftig haftbar gemacht werden können, wenn User urheberrechtlich geschütztes Material hochladen. Die Richtlinie zwingt sie dazu, solche Rechtsverletzungen zu verhindern, noch bevor sie passiert sind – und zwar „nach Maßgabe hoher brancheüblicher Standards“.

Die Urheberrechtsreform stellt Plattformen und Dienstleister vor erhebliche Schwierigkeiten – neben der DSGVO gilt die EU Urheberrechtsreform als neuerlicher Stolperstein – Grund genug für eine Website-Analyse von DeSight Studio.

Technisches Niemandsland
Wie soll das funktionieren? Darauf hat auch die EU keine Antwort. Obwohl viele im Internet genutzte Daten einen klar zuordenbaren Urheber haben (Bilder berühmter Maler, Ausschnitte aus Hollywoodfilmen, Musik bekannter Bands) gibt es mindestens ebenso viele Daten, deren Urheber dem Internet noch lange nicht bekannt sind. Denn was unterscheidet den Upload selbstgemachter Fotos vom Upload der Fotos vom gewerblichen Fotografen in der Nachbarschaft? Was bedeutet das für das Versenden von Memes, Zitaten oder satirischen Überarbeitungen?

Filter vs. gar kein Upload mehr
Da die Inhalte (zwangsläufig) automatisiert bewertet, freigeschalten oder gesperrt werden müssen wird befürchtet, dass die Entwicklung zwangsläufig auf starre Upload Filter hinauslaufen wird. Oder anders gesagt: anstatt das Unmögliche möglich zu machen, wird einfach der gesamte Upload verunmöglicht. In Spanien fand vor einigen Jahren ein entsprechendes Pilotprojekt mit Google News statt. Google hat den News-Service kurzerhand für diese Region abgeschalten, woraufhin der Traffic auf den Urheberseiten massiv eingebrochen ist. So oder so fällt in letzter Konsequenz wiederum den großen (der Politik verhassten) Internet-Giganten die Macht zu, zu entscheiden, welche Inhalte veröffentlicht werden – eine Situation, die eigentlich verhindert werden sollte.

Falscher Button
Ein skurriles Detail am Rande dieser gesamten Entwicklung: Die Abstimmung darüber, ob noch über Änderungsanträge abgestimmt werden sollte, wurde mit einer knappen Mehrheit von nur 5 Stimmen im EU-Parlament negativ entschieden. In Folge haben sich rund zehn EU-Abgeordnete gemeldet, die „aus Versehen“ falsch abgestimmt haben. Die Abstimmung war trotzdem gültig und rechtens … der weitere Ausgang dieser Entwicklung wird gleichermaßen mit Spannung wie auch mit Kopfschütteln verfolgt.

DeSight Studio GmbH  |  Wolfgang Zdimal

Dieser Beitrag wurde vom Journalisten und Berufstexter Wolfgang Zdimal im Auftrag der DeSight Studio GmbH verfasst und durch die DeSight Studio GmbH veröffentlicht. Wolfgang Zdimal, welcher seine Geschäfte von Wien, Österreich aus steuert, weist mehr als 20 Jahre Berufserfahrung auf und schreibt unteranderem für die Wirtschaftskammer Österreich, die BAWAG P.S.K. Bank oder eben für die DeSight Studio GmbH.